
23-04-2005, 16:49
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חבר מתאריך: 28.10.04
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Video:Retrial of Internet German Cannibal Case Ordered
Nr. 62/2005
"Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden
Das Landgericht Kassel hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der jetzt 43-jährige Angeklagte seit Einsetzen der Pubertät die Phantasie, junge Männer zu schlachten und sich einzuverleiben. Bereits geraume Zeit vor der Tat suchte er über das Internet männliche Personen, die sich ihm hierfür zur Verfügung stellten. Nach mehreren Internetkontakten fand er das spätere Opfer, das mit der Verwirklichung dieser Phantasien einverstanden war. Die Tat fand am 09. März 2001 im Haus des Angeklagten statt, der dort einen "Schlachtraum" eingerichtet hatte. Das ganze Geschehen nahm der Angeklagte auf Video auf, welches er hinterher betrachten und in Ausschnitten im Internet verbreiten wollte. Nach den getroffenen Feststellungen des Landgerichts sah er sich das Video nach der Tat einmal an und befriedigte sich dabei selbst, Teile der Leiche verspeiste er. ..
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